Gut und sicher wohnen

Über die Genossen­schaft

Den Grundstein für die heutige Wohnungsqualität und Mietsicherheit des Bauvereins München-Haidhausen eG legten am 3. Februar 1919 insgesamt 112 Frauen und Männer. Trotz politisch bewegter Zeiten wollten sie etwas tun gegen den schon damals großen Mangel an bezahlbaren und sicheren Mietwohnungen in München. Diesem Geist eines soliden wirtschaftlichen und sozialen Handelns sowie eines solidarischen Miteinanders fühlen sich Vorstand und Aufsichtsrat weiter verpflichtet. Um so schöner, dass die genossenschaftliche Idee seit einigen Jahren in der Gesellschafteine Renaissance feiert.

Mehr als 2.000 Mitglieder zählt der Bauverein, die in über 1.500 Wohneinheiten ihr Zuhause haben. Die Erhaltung und Verbesserung des Hausbestandes stehen nach wie vor im Mittelpunkt. Zugleich ist es ein Anliegen, Energie einzusparen, um Heiz- und Stromkosten zu senken. Sogar ein erstes Mieterstrommodell gibt es inzwischen in der jüngsten Anlage im Prinz Eugen Park. Die Suche nach geeigneten Grundstücken in München geht weiter, um auch künftig den Mitgliedern entsprechend den Bedürfnissen der Zeit Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.

Vorstand & Aufsichtsrat

Vorstand

Jörg Kosziol

Geschäftsführender und hauptamtlicher Vorstand

René Filous

Nebenamtlicher Vorstand

Christoph Molocher

Nebenamtlicher Vorstand

Aufsichtsrat (ehrenamtlich)

Andreas Greif

Aufsichtsratsvorsitzender

Im Aufsichtsrat seit: 26.06.2018
Ablauf Wahlperiode: 2024

Stephan Steininger

Stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Stv. Schriftführer

Im Aufsichtsrat seit: 29.06.2009
Ablauf Wahlperiode: 2024

Barbara Just

Schriftführerin

Im Aufsichtsrat seit: 15.07.2002
Ablauf Wahlperiode: 2026

Edith Berberich

 

Im Aufsichtsrat seit: 28.11.2022
Ablauf Wahlperiode: 2025

Nadine Brixel

 

Im Aufsichtsrat seit: 16.11.2021
Ablauf Wahlperiode: 2024

Harald Houliaras

 

Im Aufsichtsrat seit: 27.06.2019
Ablauf Wahlperiode: 2025

Peter Siebert

 

Im Aufsichtsrat seit: 28.11.2022
Ablauf Wahlperiode: 2025

Thorsten Wagner

 

Im Aufsichtsrat seit: 27.06.2019
Ablauf Wahlperiode: 2026

Zusammenfassung zur ordentlichen Mitgliederversammlung vom 04.07.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, 

eine Zusammenfassung zur diesjährigen Mitgliederversammlung vom 04.07.2023 können Sie hier abrufen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Ihr Bauverein München Haidhausen eG

Mitarbeiter

Hausverwaltung - Mieterbetreuung

Anna Schneider

089 45 99 47 961as(at)bauverein-haidhausen.de

Hausverwaltung - Mieterbetreuung

Carin Adler

Tel.: 089 45 99 47 92ca(at)bauverein-haidhausen.de

Hausverwaltung - Mieterbetreuung

Elisa Gründhammer

089 45 99 47 97eg(at)bauverein-haidhausen.de

Mitgliederbetreuung

Elisabeth Botzenhard

Tel.: 089 45 99 47 962eb(at)bauverein-haidhausen.de

FAQ – Fragen & Antworten

Eine Aufnahme als Genossenschaftsmitglied ist mit der gleichzeitigen Überlassung einer Genossenschaftswohnung verbunden und erst dann möglich. Eine Mitgliedschaft auf Vorrat ist nicht möglich.

Unter „Wohnungsangebote“ finden Sie alle Wohnungen, die aktuell zur Vermietung frei sind. Wenn eine entsprechende Wohnung online ist, können Sie sich gerne direkt darauf bewerben. Zusätzliche Wartelisten werden nicht mehr geführt.

Kleintiere wie Vogel, Hamster, Fische, etc. sind nicht genehmigungspflichtig.

Für einen Hund oder eine Katze muss vorher die Genehmigung der Genossenschaft eingeholt werden. Allerdings können wir nur Hunde bis zu einer maximalen Schulterhöhe von 40 cm genehmigen.

Wenn Sie ein Zimmer Ihrer Wohnung untervermieten möchten, benötigen Sie vorher die Genehmigung der Genossenschaft. Bitte nutzen Sie hierzu das auf der Homepage bereitgestellte Formular.

Nutzen Sie hierzu bitte das Schadensformular auf unserer Homepage.

Vergaberichtlinien regeln, welche Kriterien bei der Vergabe der Wohnung eine Rolle spielen. Die Vergaberichtlinien finden Sie hier.

Aktuell hat die Genossenschaft 14 Wohnungen in der EOF-Förderung. (Einkommensorientierte Förderung). Diese Wohnungen werden ausschließlich über das Portal www.sowon.muenchen.de der Stadt München vergeben.

  • Vertragsverhältnisse können nur in Schriftform (mit original Unterschrift) gekündigt werden.
  • Die Kündigung muss der Genossenschaft im Original vorliegen.
  • Gleiches gilt für die Mitgliedschaft. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft nur gekündigt werden kann, wenn Sie aus der Genossenschaftswohnung ausziehen oder bereits ausgezogen sind.
  • Bitte nutzen Sie hierzu das auf der Homepage bereitgestellte Formular.

Die geltenden Kündigungsfristen finden Sie in Ihrem Nutzungsvertrag oder Mietvertrag. In der Regel beträgt diese bei Wohnungen drei Monate, bei Stellplätzen / Garagen einen Monat.

  • Nein, eine Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht automatisch.
  • Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, geben Sie das bitte in der Wohnungskündigung mit an.

Nein, eine Kaution wird nicht erhoben. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Nutzungsgut nach Mitgliederpflicht stets pfleglich behandeln und keine Aufrechnung für evtl. Missstände erfolgen muss.

Nein, wir führen keine Wartelisten. Alle aktuell zur Vermietung freien Wohnungen finden Sie unter „Wohnungsangebote“.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Gerne Beantworten wir Ihre Fragen unter:

089 / 45 99 47 90